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Channel: Kommentare zu: Wem wurde Schaden zugefügt?
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Von: Jens Ferner

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„….auf der Grundlage seines amerikanischen Rechtsverständnisses…“

Natürlich ist der Hintergrund von Eric Schmidt zu betrachte – aber wer aus einem Rechtsraum stammt, in dem die strict liability im Strafrecht gilt, der dürfte dieses Argument erst recht nicht anführen. Abgesehen davon, dass es auch in den USA eine Versuchsstrafbarkeit gibt, also eine Strafbarkeit für verhalten ohne Schaden.

Bei uns in DE ist und bleibt der Vorsatz der Knackpunkt. Auf Grund der Hintergründe (Hauseigener Programmierer entwickelt Software, Software wird in eigenen Autos eingesetzt, Hauseigener Fahrer fährt damit) werden die Ausführungen der StA zur Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und dolus eventualis (der beim §202b StGB ausreicht) sehr interessant sein.


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